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Kluge Modelle für Erbengemeinschaften

Erbengemeinschaften, Eheleute und sonstige gemeinsame Eigentümer an einem Bauland haben besondere Bedürfnisse: Die vertragliche Abwicklung ist herausfordernder, die steuerlichen Themen sind komplexer und die Implikationen von Entscheidungen müssen von vielen Schultern getragen werden. Wir beraten Sie, welche Modelle von A-Z für Ihre Situation und für Ihre Ziele bestmöglich geeignet sowie zukunftssicher sind. Selbstverständlich eignen sich diese Modelle auch für alleinige Landbesitzer.

(Familien-)Stiftungen

Die Familie soll finanziell profitieren, aber vom Management entlastet oder sogar ferngehalten werden? Auf Wunsch bereiten wir für Sie die Gründung einer Stiftung vor, in die Sie das Land einbringen können und die dann uns gegenüber als (Erb-)Baurechtsgeber auftritt. Ein wohl gewählter Stiftungsrat (bzw. Leitungsorgane) kann damit die Reputation des Baurechtsgebers enorm steigern, so dass ein (Erb-)Baurecht für Investoren und Stockwerkkäufer noch attraktiver wird. Dies schlägt sich in einem höheren Baurechtszins nieder. Der Aufwand für eine Stiftung ist überschaubar und wird durch die Vorteile mehr als aufgewogen. Gerade wenn es darum geht, Teilungsversteigerungen zu verhindern, ist eine Stiftung erste Wahl.

Betriebsgesellschaften

Betriebsgesellschaften sind ideale Konstrukte, um engagierten Erben bzw. gemeinsamen Eigentümern die gemeinschaftliche Entwicklung von Land zu ermöglichen. Hier sind alle Miteigentümer Aktionäre bzw. Gesellschafter. Deshalb können diese über die Einnahmen aus dem Baurecht mitbestimmen. Dies ist ein hervorragender Weg, um einen wirtschaftlich orientierten Rahmen einer Immobiliengesellschaft zu statuieren. Denkbar ist, dass beispielsweise Baurechtseinnahmen durch die Betriebsgesellschaft reinvestiert werden und so nach und nach immer mehr Vermögen aufgebaut wird. Gleichzeitig bleibt Flexibilität gewahrt: Aktionäre bzw. Gesellschafter haben beispielsweise die Möglichkeit, Anteile untereinander zu verkaufen oder den Verwendungszweck der Einnahmen zu ändern. Der Aufwand für eine Betriebsgesellschaft ist überschaubar.

 

Auseinandersetzung

Das Leben kann unerwartete Wendungen nehmen. Sich auf alle Eventualitäten vorzubereiten ist kaum möglich. In einschneidenden Situationen ist es hilfreich, sich auf professionellen Rat verlassen zu können. Bei Auseinandersetzungen von Besitz bei Erbschaft, Scheidung oder sonstigen Kompositionen übernehmen wir die Mediation: von der Vertragsgestaltung bis zur Auszahlung von Verkaufserlösen oder (Erb-)Baurechtszinsen. Wir sind für Sie da, und das mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit auch in den nächsten Generationen – unser Unternehmen ist ja bereits in der vierten Generation. Sollte eine (Teil-)Auszahlung nicht der ideale Weg sein, übernehmen wir auf Wunsch selbstverständlich auch die optimale Verwertung von Bestandsimmobilien und die zur optimalen Verwertung von Bauland notwendigen Entwicklungsschritte. Welchen Weg Sie wählen hängt von Ihren persönlichen Zielen im Zusammenhang mit der weiteren Verwertung ab. Unsere Juristen und Fachleute beraten Sie neutral und kompetent.

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Unsere Immobilien-, Rechts- und Steuerspezialisten überprüfen das Potential Ihres Grundstücks und geben eine auf Ihre Situation zugeschnittene Empfehlung ab.