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Baurecht / Erbpacht: konsequent vorteilhaft

Jeder Landbesitzer hängt an seinen Grundstücken. Entweder wurden diese vor Generationen von der Familie erworben und bewirtschaftet, oder sie wurden vom Eigentümer vor Jahren zu einem attraktiven Preis gekauft, oder sie sollen im Eigentum beispielsweise der Gemeinde oder des Unternehmens bleiben. Doch brachliegendes oder schlecht entwickeltes Land ist oft eine Last: Es bringt wenig oder nichts ein, macht Arbeit und verursacht laufende Kosten. Und wenn das Grundstück durch staatliche Eingriffe eines Tages mit einem Bauzwang belegt werden könnte, schwinden Optionen. Dennoch wirkt in Nullzins- und Strafzinsphasen ein Verkauf wie ein schlechtes Geschäft, da mit dem Erlös ebenfalls kaum Rendite zu erzielen ist. Was also tun, wenn das Land endlich Rendite erwirtschaften soll? Baurecht bzw. Erbpacht ist die Lösung. Hierin sind wir Experten.

Das ist Baurecht / Erbpacht

Als Grundeigentümer räumen Sie uns bzw. einer unserer Projektgesellschaften das Recht ein, auf (und unter) diesem Boden zu bauen. Dafür erhalten Sie einen Baurechtszins bzw. Erbpachtzins. Dies ist ein Baurecht bzw. Erbbaurecht/Erbpacht. Das Baurecht selbst ist im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) in den Artikeln 675 und 779 geregelt und wird immer in das Grundbuch eingetragen. Grundlage für das Baurecht ist ein Baurechtsvertrag mit den wichtigsten Merkmalen:

  • Landwertbasis
  • Baurechtszins
  • Anpassung des Baurechtszinses
  • Dauer des Baurechts
  • Heimfallentschädigung
  • Übertragbarkeit
  • Weitere wichtige Punkte, die geregelt werden sollen

Baurecht ist verlässlich

Das Baurecht selbst ist ein starkes Recht für beide Seiten, Baurechtgeber und Baurechtnehmer. Da der Baurechtnehmer kostspielige Bauten auf Grund errichtet, der nicht sein Eigentum ist, sind eindeutige und unabdingbare Regelungen erforderlich. Nur so sind dauerhaft sinnvolle Investitionen möglich. Diese Rechte schützen aber auch den Baurechtgeber, da durch sie ein verlässlicher Rahmen geschaffen wird.

Baurecht-Vorteile für Landgeber

  • Für Privatleute: Sie bleiben Eigentümer des Landes und können es vererben (oder auch veräußern)
  • Für z.B. öffentliche und ähnliche Baurechtgeber: Staat / Gemeinde / Institution bleiben Eigentümer, was aus politischen Gründen sehr geschätzt wird
  • Sie behalten Ihr Asset «eigenes Bauland» weiter und erhalten sofort Einnahmen daraus, und das für beispielsweise 90 Jahre
  • Sie vermeiden Grundstücksgewinnsteuern (CH) bzw. Teile der Grunderwerbsteuer (D)
  • Im Vergleich zu einem Verkauf vermeiden Sie ggf. Negativzinsen, laufende Bankgebühren sowie Kosten alternativer Investments (z.B. Fonds-Ausgabeaufschläge, Kauf-, Verwaltungs- und Depotgebühren) – berücksichtigen Sie diese Aufwände bei einer vergleichenden Vollkostenrechnung
  • Sie müssen sich keine Gedanken über ein kostenintensives Eigeninvest auf dem Grundstück machen
  • Sie müssen nichts in die Entwicklung des Baulands investieren, denn das übernimmt der Baurechtsnehmer

Falls Sie mehr an einem verkaufspreisoptimierten Direktverkauf interessiert sind, bieten wir ein sogenanntes Kaufrechtsmodell an.

Baurecht-Vorteile für Investoren und Bauherren

  • Kein Kapitalaufwand für das Bauland
  • Attraktivere Marktchancen durch niedrigere Verkaufspreise der Immobilien
  • Dennoch Investitionssicherheit durch Heimfallentschädigung
  • Zugang zu Baugrund, der auf käuflichem Weg nicht zu erwerben ist

Mehr zu Baurecht / Erbpacht erfahren?

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Unsere Immobilien-, Rechts- und Steuerspezialisten überprüfen das Potential Ihres Grundstücks und geben eine auf Ihre Situation zugeschnittene Empfehlung ab.